Kurze Antwort
Als Jagdscheininhaber benötigen Sie für Langwaffenmunition lediglich den gültigen Jagdschein.
Für den Erwerb von Langwaffenmunition reicht der Jagdschein aus; eine WBK oder ein Munitionserwerbsschein ist dafür nicht erforderlich. Kurzwaffenmunition erfordert hingegen eine in der WBK eingetragene Munitionserwerbserlaubnis.
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