ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1151-2026

Sie wollen für Ihre Pistole P 38, Kaliber 9 Millimeter Para, Munition erwerben. Was müssen Sie beim Erwerb vorlegen?

Kurze Antwort

Die Waffenbesitzkarte mit eingetragener Pistole und ausdrücklich vermerkter Munitionserwerbserlaubnis ist vorzulegen.

  • A)Die Waffenbesitzkarte, in der die Pistole eingetragen ist, mit Berechtigungsvermerk zum Erwerb der dazugehörigen Munition.
  • B)Jagdschein.
  • C)Personalausweis oder Reisepass.
  • D)Jagdschein und Personalausweis oder Reisepass.
  • E)Munitionserwerbsschein.
Erklärung

Kurzwaffenmunition darf nur gegen Vorlage der WBK mit Munitionserwerbsberechtigung erworben werden. Der Jagdschein genügt hierfür nicht; er gilt nur für Langwaffenmunition.

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