ThüringenRechtTHÜ-RE-1937-2026

Sie wollen in Thüringen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk pachten. Mit wem schließen Sie den Jagdpachtvertrag ab?

Kurze Antwort

Richtig ist: Mit der Jagdgenossenschaft.

  • A)Mit der Genossenschaftsversammlung.
  • B)Mit dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde.
  • C)Mit dem zuständigen Kreisjagdberater.
  • D)Mit dem zuständigen Jagdbeirat des Landkreises.
  • E)Mit der Jagdgenossenschaft.
Erklärung

Richtig ist: Mit der Jagdgenossenschaft. Im gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist die Jagdgenossenschaft jagdausübungsberechtigt und verpachtet das Revier; der Jagdpachtvertrag wird mit ihr bzw. ihrem Vorstand geschlossen. Genossenschaftsversammlung, Bürgermeister, Kreisjagdberater oder Jagdbeirat haben keine Vertragshoheit. Regulierung kann je nach Bundesland variieren; in Thüringen gilt das entsprechend dem BJagdG.

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