ThüringenRechtTHÜ-RE-105-2026

Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke in Thüringen verpflichtet, die Wildfolge zu vereinbaren?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt. Die betreffenden Jagdausübungsberechtigten können zusätzlich eine weiterführende schriftliche Wildfolgevereinbarung abschließen.

  • A)Ja, die benachbarten Jagdausübungsberechtigten müssen in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zur Wildfolge abschließen.
  • B)Nein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt. Die betreffenden Jagdausübungsberechtigten können zusätzlich eine weiterführende schriftliche Wildfolgevereinbarung abschließen.
  • C)Ja, das ist Bestandteil weidgerechter Jagd.
  • D)Nein, denn Wild ist herrenlos.
  • E)Ja, hierbei ist eine mündliche Vereinbarung ausreichend, wenn diese von mindestens zwei weiteren Personen bezeugt werden kann.

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