ThüringenRechtTHÜ-RE-105-2026

Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke in Thüringen verpflichtet, die Wildfolge zu vereinbaren?

Kurze Antwort

In Thüringen besteht keine Pflicht zur Wildfolgevereinbarung, da die Wildfolge gesetzlich geregelt ist; ergänzende schriftliche Absprachen der Jagdnachbarn sind jedoch möglich.

  • A)Ja, die benachbarten Jagdausübungsberechtigten müssen in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zur Wildfolge abschließen.
  • B)Nein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt. Die betreffenden Jagdausübungsberechtigten können zusätzlich eine weiterführende schriftliche Wildfolgevereinbarung abschließen.
  • C)Ja, das ist Bestandteil weidgerechter Jagd.
  • D)Nein, denn Wild ist herrenlos.
  • E)Ja, hierbei ist eine mündliche Vereinbarung ausreichend, wenn diese von mindestens zwei weiteren Personen bezeugt werden kann.
Erklärung

Nach thüringischer Regelung ist die gesetzliche Wildfolge maßgeblich, eine zwingende Vereinbarung wie z. B. in Brandenburg gibt es nicht. Reviernachbarn können zusätzlich eine schriftliche Wildfolgevereinbarung treffen, um Abläufe und Anrechnung zu präzisieren.

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