Kurze Antwort
In Thüringen besteht keine Pflicht zur Wildfolgevereinbarung, da die Wildfolge gesetzlich geregelt ist; ergänzende schriftliche Absprachen der Jagdnachbarn sind jedoch möglich.
Nach thüringischer Regelung ist die gesetzliche Wildfolge maßgeblich, eine zwingende Vereinbarung wie z. B. in Brandenburg gibt es nicht. Reviernachbarn können zusätzlich eine schriftliche Wildfolgevereinbarung treffen, um Abläufe und Anrechnung zu präzisieren.
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