ThüringenRechtTHÜ-RE-1346-2026

Sind vollautomatische Waffen zum Erlegen von Schalenwild zugelassen?

Kurze Antwort

Nein, vollautomatische Waffen sind verboten und dürfen nicht zur Jagd auf Schalenwild verwendet werden.

  • A)Nein.
  • B)Ja, wenn das Magazin nicht mehr als 2 Patronen fasst.
  • C)Ja, wenn das Magazin nicht mehr als 5 Patronen fasst.
  • D)Ja, wenn sich beim einmaligen Betätigen des Abzuges maximal 2 Schüsse lösen.
Erklärung

Vollautomaten sind nach Waffengesetz verbotene Gegenstände; zudem verbietet § 19 BJG das Schießen auf Wild mit automatischen Waffen. Unabhängig von der Magazinkapazität sind sie jagdlich unzulässig.

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