Kurze Antwort
Nein, vollautomatische Waffen sind verboten und dürfen nicht zur Jagd auf Schalenwild verwendet werden.
Vollautomaten sind nach Waffengesetz verbotene Gegenstände; zudem verbietet § 19 BJG das Schießen auf Wild mit automatischen Waffen. Unabhängig von der Magazinkapazität sind sie jagdlich unzulässig.
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