Kurze Antwort
Richtig sind: 500.000 Euro für Personenschäden. und 50.000 Euro für Sachschäden.
Richtig sind mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden – das ist die gesetzliche Untergrenze für die Jagdhaftpflicht. In der Praxis wählen Waidmänner aber deutlich höhere Deckungssummen (oft 3–15 Mio. Euro), um bei schweren Unfällen auf der sicheren Seite zu sein.
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