Kurze Antwort
Richtig ist: Das ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine Waffenbesitzkarte besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).
Richtig ist Option 3: Eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe darf dir der Händler nur vorübergehend (max. 1 Monat) überlassen, wenn du bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK) bist. Der Jagdschein allein reicht für Kurzwaffen nicht; ohne WBK oder über einen Monat hinaus wäre es unzulässig.
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