ThüringenRechtTHÜ-RE-054-2026

Unterliegt Fallwild in Deutschland der gesetzlichen Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, Fallwild gilt als nicht zum Verzehr geeignet.

  • A)Nein, Fallwild gilt als nicht zum Verzehr geeignet.
  • B)Ja.
  • C)Je nach Verwendung.
  • D)Ja, aber nur Unfallwild.
  • E)Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wird aber aus Gründen der Wildbrethygiene empfohlen.
  • F)Nein, wenn das Wild stattdessen durch eine kundige Person untersucht wird.

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