Kurze Antwort
Ja, sie dürfen ihre Langwaffen gemeinsam in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 aufbewahren.
Gemeinschaftliche Aufbewahrung durch Berechtigte in häuslicher Gemeinschaft ist zulässig. Für erlaubnispflichtige Langwaffen ist mindestens Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben; die Anzahl der Langwaffen ist dabei im 0er/1er-Schrank unbegrenzt.
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