ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1349-2026

Vater und Sohn sind Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins und leben in häuslicher Gemeinschaft. Jeder besitzt drei Langwaffen. Dürfen sie ihre Langwaffen im selben Waffenschrank nach der Norm EN 1143 1 aufbewahren?

Kurze Antwort

Ja, sie dürfen ihre Langwaffen gemeinsam in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 aufbewahren.

  • A)Nein, jeder Inhaber einer Waffenbesitzkarte benötigt einen eigenen Waffenschrank.
  • B)Ja, aber in einem Sicherheitsbehältnis mit mindestens dem Widerstandsgrad N/0.
  • C)Ja, aber nur in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B.
  • D)Nein, da sonst jeder Zugriff auf die Waffen des anderen hätte.
Erklärung

Gemeinschaftliche Aufbewahrung durch Berechtigte in häuslicher Gemeinschaft ist zulässig. Für erlaubnispflichtige Langwaffen ist mindestens Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben; die Anzahl der Langwaffen ist dabei im 0er/1er-Schrank unbegrenzt.

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