Kurze Antwort
Richtig ist: Von niemandem.
Richtig ist „Von niemandem“, weil nach § 29 BJagdG nur Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig sind. Feld- bzw. Wildhasen gehören nicht dazu; Hasenschäden in einer Laubholzpflanzung sind daher nicht ersatzpflichtig (Landesrecht kann abweichen).
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