Kurze Antwort
Nein, der Mitbewohner ohne waffenrechtliche Erlaubnis muss den Mitarbeitenden der Waffenbehörde keinen Zutritt zur Prüfung der Waffenaufbewahrung gewähren.
Die Mitwirkungspflicht trifft den Waffenbesitzer, nicht einen unberechtigten Mitbewohner. Dieser muss den Zutritt daher weder wegen eines Verdachtsmoments noch bei ordnungsgemäßer Ausweisung gestatten.
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