ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1026-2026

Während ihrer Abwesenheit möchten Mitarbeitende der zuständigen Waffenbehörde die Aufbewahrung ihrer Waffen prüfen. Muss Ihr Mitbewohner, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, die Mitarbeitenden der Waffenbehörde gewähren lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es besteht keine Mitwirkungspflicht für den Mitbewohner.

  • A)Ja, denn auch hier besteht eine Mitwirkungspflicht.
  • B)Ja, denn sonst entsteht ein Verdachtsmoment.
  • C)Nein, es besteht keine Mitwirkungspflicht für den Mitbewohner.
  • D)Ja, denn andernfalls macht sich der Mitbewohner strafbar.
  • E)Ja, wenn sich die Mitarbeitenden der Waffenbehörde ordnungsgemäß ausgewiesen haben.

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