ThüringenRechtTHÜ-RE-1007-2026

Wann beginnt für den Jäger die Beurteilung des Wildes auf gesundheitlich bedenkliche Merkmale?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei der Beobachtung des Wildes vor der Schussabgabe.

  • A)Beim Aufbrechen.
  • B)Beim Zerwirken.
  • C)Bei der Beobachtung des Wildes vor der Schussabgabe.
  • D)Mit der Inbesitznahme des erlegten Wildes.
  • E)Mit der amtlichen Fleischuntersuchung.

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