Kurze Antwort
Die Beurteilung beginnt bereits bei der Beobachtung des lebenden Stückes vor der Schussabgabe (Lebendbeschau).
Bereits beim Ansprechen muss auf abnormes Verhalten und Störungen des Allgemeinbefindens geachtet werden. Werden bedenkliche Merkmale festgestellt, ist später eine amtliche Fleischuntersuchung anzuordnen.
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