ThüringenRechtTHÜ-RE-1007-2026

Wann beginnt für den Jäger die Beurteilung des Wildes auf gesundheitlich bedenkliche Merkmale?

Kurze Antwort

Die Beurteilung beginnt bereits bei der Beobachtung des lebenden Stückes vor der Schussabgabe (Lebendbeschau).

  • A)Beim Aufbrechen.
  • B)Beim Zerwirken.
  • C)Bei der Beobachtung des Wildes vor der Schussabgabe.
  • D)Mit der Inbesitznahme des erlegten Wildes.
  • E)Mit der amtlichen Fleischuntersuchung.
Erklärung

Bereits beim Ansprechen muss auf abnormes Verhalten und Störungen des Allgemeinbefindens geachtet werden. Werden bedenkliche Merkmale festgestellt, ist später eine amtliche Fleischuntersuchung anzuordnen.

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