ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1101-2026

Wann dürfen aus einer Flinte Magnum-Schrotpatronen verschossen werden?

Kurze Antwort

Magnum-Schrotpatronen dürfen nur aus Flinten verschossen werden, die dem verstärkten Beschuss (Magnum-/Hochdruckbeschuss) unterzogen wurden.

  • A)Wenn die Läufe der Flinte mehr als 70 Zentimeter lang sind.
  • B)Wenn die Flinte dem verstärkten Beschuss unterzogen worden ist.
  • C)Wenn die Würgebohrung dafür vorgesehen ist.
  • D)Magnum-Schrotpatronen sind für den jagdlichen Einsatz generell unzulässig.
  • E)Jagdflinten sind für jagdliche Magnum-Schrotpatronen ohne Einschränkung zugelassen.
  • F)Wenn die Flinte einen Keilverschluss besitzt.
Erklärung

Magnumladungen erzeugen höheren Gasdruck. Nur Flinten mit entsprechendem verstärkten Beschuss sind dafür sicher zugelassen; Lauflänge, Choke oder Verschlussart sind hierfür nicht entscheidend.

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