Kurze Antwort
Saufänge dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Jagdbehörde angelegt und betrieben werden.
Saufänge sind Fallen für Schwarzwild und unterliegen strengen Verboten; ihre Anlage ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, unabhängig von Seuchenlage, Wilddichte oder Schadenshöhe.
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