ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1672-2026

Wann ist der Schuss mit Pistole oder Revolver auf Wild zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei der Baujagd., Bei der Fallenjagd. und Bei der Abgabe von Fangschüssen.

  • A)Bei der Baujagd.
  • B)Bei der Fallenjagd.
  • C)Generell bei Gesellschaftsjagden.
  • D)Bei der Abgabe von Fangschüssen.
  • E)Beim Buschieren.
  • F)Bei der Kirrjagd.
Erklärung

Zulässig ist der Kurzwaffenschuss nur in engen Ausnahmen nach BJG §19 Abs. 1 d: bei Bau- und Fallenjagd sowie für Fangschüsse, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 J beträgt. Für reguläres Schießen auf Wild bei Gesellschaftsjagden, beim Buschieren oder an der Kirrung ist die Pistole/der Revolver tabu.

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