ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1371-2026

Wann ist eine Waffe "schussbereit" im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer. und Waffe bestückt mit einem gefüllten Magazin.

  • A)Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche.
  • B)Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.
  • C)Waffe bestückt mit einem gefüllten Magazin.
  • D)Waffe ungeladen mit leerem Magazin in der Hand.

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