Kurze Antwort
Eine Waffe gilt als schussbereit, wenn sie geladen ist oder ein gefülltes Magazin in der Waffe steckt, auch wenn sie gesichert und in einem abgeschlossenen Behältnis liegt.
Schussbereit bedeutet im WaffG: Munition befindet sich in der Waffe – im Patronenlager, der Trommel oder im eingeführten Magazin. Der Ort (z. B. Koffer) oder der Sicherungszustand ändert daran nichts.
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