ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1356-2026

Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?

Kurze Antwort

Sie müssen auch dann mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung rechnen, wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise vorgelegt haben.

  • A)Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.
  • B)Nur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  • C)Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  • D)Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
Erklärung

Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen müssen der Waffenbehörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung Zutritt zu den entsprechenden Räumen gestatten. Die Kontrolle ist daher nicht von einem vorherigen Verstoß oder fehlenden Nachweisen abhängig.

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