Kurze Antwort
Sie müssen auch dann mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung rechnen, wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise vorgelegt haben.
Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen müssen der Waffenbehörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung Zutritt zu den entsprechenden Räumen gestatten. Die Kontrolle ist daher nicht von einem vorherigen Verstoß oder fehlenden Nachweisen abhängig.
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