Kurze Antwort
Auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild muss unverzüglich aufgebrochen werden.
Das Aufbrechen und Ausweiden soll ohne schuldhaftes Verzögern erfolgen, damit die Darmbarriere nicht bricht und die Keimbelastung des Wildbrets nicht steigt. Das gilt auch bei niedrigen Temperaturen.
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