ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-699-2026

Wann muss sich ein Schütze auf einer Treibjagd mit seinen Nachbarn verständigen?

Kurze Antwort

Der Schütze muss sich nach dem Einnehmen seines Standes mit den jeweiligen Nachbarschützen verständigen.

  • A)Nach dem Einnehmen seines Standplatzes.
  • B)Beim Angehen der Treiber.
  • C)Unmittelbar vor dem Schuss.
  • D)Direkt beim Auslaufen zum Schützenstand.
  • E)Für eine erfolgreiche Jagdausübung ist Ruhe zu halten, weshalb sich eine Kontaktaufnahme mit dem Standnachbarn in der Regel verbietet.
Erklärung

Nach VSG 4.4 ist die Nachbarabsprache nach Standbezug Pflicht, damit Schussbereiche, Kugelfang und Sicherheitszonen eindeutig geklärt sind. So werden gefährliche Missverständnisse während des Treibens vermieden.

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