Kurze Antwort
Der Schütze muss sich nach dem Einnehmen seines Standes mit den jeweiligen Nachbarschützen verständigen.
Nach VSG 4.4 ist die Nachbarabsprache nach Standbezug Pflicht, damit Schussbereiche, Kugelfang und Sicherheitszonen eindeutig geklärt sind. So werden gefährliche Missverständnisse während des Treibens vermieden.
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