ThüringenRechtTHÜ-RE-490-2026

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Ein Jäger ist jagdpachtfähig, wenn er aktuell einen Jahresjagdschein besitzt und zuvor während dreier voller Jahre (36 Monate) einen solchen in Deutschland besessen hat.

  • A)Wenn er drei Jahresjagdscheine besessen hat.
  • B)Wenn er sechs Tagesjagdscheine in 6 verschiedenen Jahren besessen hat.
  • C)Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier voller Jahre einen solchen besessen hat.
  • D)Wenn er mindestens 18 Jahre alt ist.
  • E)Wenn er mindestens drei entgeltliche Jagderlaubnisscheine besessen hat.
  • F)Wenn er einen brauchbaren Jagdhund hält.
Erklärung

§ 11 Abs. 5 BJagdG verlangt den Besitz eines Jahresjagdscheins plus drei Jahre vorherigen Besitz. Tagesjagdscheine, Jugendjagdschein, Jagderlaubnisse, Alter oder Hund ersetzen diese Voraussetzung nicht.

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