ThüringenRechtTHÜ-RE-490-2026

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier voller Jahre einen solchen besessen hat.

  • A)Wenn er drei Jahresjagdscheine besessen hat.
  • B)Wenn er sechs Tagesjagdscheine in 6 verschiedenen Jahren besessen hat.
  • C)Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier voller Jahre einen solchen besessen hat.
  • D)Wenn er mindestens 18 Jahre alt ist.
  • E)Wenn er mindestens drei entgeltliche Jagderlaubnisscheine besessen hat.
  • F)Wenn er einen brauchbaren Jagdhund hält.

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