Kurze Antwort
In der Regel wird widerrufen, wenn die Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG nicht mehr gegeben ist oder das Bedürfnis nach § 8 WaffG entfällt.
Wegfall von Zuverlässigkeit oder Bedürfnis sind typische Widerrufsgründe im Waffenrecht. Ein bloßer Umzug in ein anderes Bundesland oder eine vorübergehende Krankheit begründen regelmäßig keinen Widerruf.
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