ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-290-2026

Warum kann es aus Artenschutzgründen geboten sein, eine als wildernd angesprochene Katze im Wald fern der nächsten Bebauung nicht zu erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Es könnte sich um eine Wildkatze handeln.

  • A)Weil die Katze einen Besitzer haben könnte.
  • B)Die Katze könnte Junge haben.
  • C)Aus Tierschutzgründen dürfen keine Katzen erlegt werden.
  • D)Es könnte sich um eine Wildkatze handeln.
  • E)Das Erlegen von Katzen wird in der Öffentlichkeit nicht gern gesehen.
Erklärung

Richtig ist: Es könnte sich um eine Wildkatze handeln. Wildkatzen unterliegen dem Jagdrecht, sind aber streng geschützt und ganzjährig geschont. Wegen der Verwechslungsgefahr mit Hauskatzen (ähnliche Optik, z. B. buschiger, deutlich geringelt­er Schwanz mit dunkler Spitze) ist Zurückhaltung geboten, um keinen geschützten Artenschutzverstoß zu begehen.

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