ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-275-2026

Warum sollen naturschutzfachlich wertvolle Wiesen erst nach dem 15. Juli gemäht werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bodenbrütergelege werden geschont und Pflanzen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr blühen, können aussamen.

  • A)Die Heuqualität ist dann besser für eine tierische Verwertung in der Landwirtschaft.
  • B)Der Gehölzaufwuchs wird besser unterdrückt.
  • C)Grundlage um Fördermittel für die Bewirtschaftung dieser Naturschutzflächen zu erhalten.
  • D)Weil die Setzzeit aller Schalenwildarten zu diesem Zeitpunkt beendet ist.
  • E)Bodenbrütergelege werden geschont und Pflanzen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr blühen, können aussamen.
Erklärung

Späte Mahd schützt in der Brut- und Setzzeit Bodenbrüter wie Fasan und Rebhuhn vor dem Mähtod, weil Gelege und Jungvögel bis Juli/August noch im Bestand sind. Zudem können spätblühende Kräuter und Gräser zur Samenreife kommen und aussamen – wichtig für Artenvielfalt, natürliche Verjüngung und nachhaltige Äsung auf der Wildwiese. Optionen 1–4 treffen diesen Naturschutzzweck nicht.

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