Kurze Antwort
Richtig ist: Bodenbrütergelege werden geschont und Pflanzen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr blühen, können aussamen.
Späte Mahd schützt in der Brut- und Setzzeit Bodenbrüter wie Fasan und Rebhuhn vor dem Mähtod, weil Gelege und Jungvögel bis Juli/August noch im Bestand sind. Zudem können spätblühende Kräuter und Gräser zur Samenreife kommen und aussamen – wichtig für Artenvielfalt, natürliche Verjüngung und nachhaltige Äsung auf der Wildwiese. Optionen 1–4 treffen diesen Naturschutzzweck nicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.