Kurze Antwort
Richtig sind: Bei 150 Meter Entfernung kreuzt das fallende Geschoss die Visierlinie. und Günstigste Einschießentfernung ist 150 Meter.
„GEE 150 m“ bedeutet: Die günstigste Einschussentfernung liegt bei 150 m – dort schneidet die Geschossflugbahn die Visierlinie zum zweiten Mal (fallendes Geschoss), wenn die Büchse z. B. mit ca. 4 cm Hochschuss auf 100 m eingeschossen ist. Energieangaben, Gefahrenbereich oder „jagdlich wirksame Entfernung“ sind damit nicht gemeint.
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