ThüringenRechtTHÜ-RE-2019-2026

Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein. und Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • A)Hierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung.
  • B)Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein.
  • C)Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
  • D)Alle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen.
Erklärung

Richtig sind 2 und 3: Die BWildSchV schreibt vor, dass bestimmte Arten (v. a. besonders/streng geschützte oder Greifvögel in Haltung) dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen sind. Zudem bestehen Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde für Bestände bestimmter Tierarten; eine generelle Pflicht, alle erlegten Wildtiere in eine Abschussliste einzutragen, ergibt sich daraus nicht.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten