ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-400-2026

Was gehört zum Jagdschutz?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schutz des Wildes vor Notlagen und besonderen Gefährdungen, insbesondere vor Wilderei, Tierseuchen, wildernden Hunden und Katzen.

  • A)Schutz des Wildes vor Notlagen und besonderen Gefährdungen, insbesondere vor Wilderei, Tierseuchen, wildernden Hunden und Katzen.
  • B)Schutz der Landnutzung vor Wildschaden.
  • C)Tierschutzgerechte Nachsuche mit brauchbaren Jagdhunden.
  • D)Notwehr- und Notstandsmaßnahmen.
  • E)Maßnahmen zum Schutz der Jagd vor gesellschaftlichen Gruppen, die der Jagd kritisch gegenüberstehen und diese Abschaffen wollen.

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