ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-400-2026

Was gehört zum Jagdschutz?

Kurze Antwort

Zum Jagdschutz gehört der Schutz des Wildes vor Notlagen und besonderen Gefährdungen, insbesondere vor Wilderei, Tierseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen.

  • A)Schutz des Wildes vor Notlagen und besonderen Gefährdungen, insbesondere vor Wilderei, Tierseuchen, wildernden Hunden und Katzen.
  • B)Schutz der Landnutzung vor Wildschaden.
  • C)Tierschutzgerechte Nachsuche mit brauchbaren Jagdhunden.
  • D)Notwehr- und Notstandsmaßnahmen.
  • E)Maßnahmen zum Schutz der Jagd vor gesellschaftlichen Gruppen, die der Jagd kritisch gegenüberstehen und diese Abschaffen wollen.
Erklärung

Gemäß § 23 BJagdG umfasst Jagdschutz den Schutz des Wildes und die Sorge für die Einhaltung jagdlicher Vorschriften. Maßnahmen gegen Wildschäden, Nachsuchen oder gesellschaftliche Konflikte sind nicht Kern des Jagdschutzes.

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