ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-089-2026

Was gilt als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.

  • A)Für Munition gibt es keine speziellen Aufbewahrungsvorschriften.
  • B)Ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
  • C)Eine stabile Aluminiumkiste mit Stift- oder Vorhängeschloss.
  • D)Ein abschließbarer Hartschalenkoffer aus Kunststoff, der für den Transport von Schusswaffen geeignet ist.
  • E)Für Büchsen- und Kurzwaffenpatronen ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Für Schrotpatronen gibt es keine Vorgabe.
Erklärung

Richtig ist: Ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Nach § 13 AWaffV muss erlaubnispflichtige Munition mindestens in einem solchen Behältnis oder einem gleichwertigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden – ohne Ausnahme für Schrot. Transportkoffer oder einfache Alukisten genügen nicht.

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