ThüringenRechtTHÜ-RE-1976-2026

Was gilt für auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken errichtete Ansitzeinrichtungen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie dürfen nur mit Zustimmung des Grundstückeigentümers errichtet werden.

  • A)Sie dürfen nur mit Zustimmung des Grundstückeigentümers errichtet werden.
  • B)Sie dürfen zum Zweck der Wildbeobachtung von jedermann betreten werden.
  • C)In gemeinschaftlichen Jagdbezirken sind sie dem Jagdnachfolger unentgeltlich zu überlassen.
  • D)Nach Pachtzeitende eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks hat der bisherige Pächter dem Jagdpachtnachfolger auf dessen Verlangen die Ansitzeinrichtungen gegen Entschädigung zu überlassen.

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