Kurze Antwort
Ansitzeinrichtungen auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers errichtet werden.
Der Revierinhaber/Jagdausübungsberechtigte benötigt vor dem Aufstellen die Einwilligung des Eigentümers (und ggf. Nutzungsberechtigten). Ohne diese Zustimmung ist die Errichtung unzulässig; Betreten durch jedermann oder automatische Überlassung sind nicht vorgesehen.
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