Kurze Antwort
Ein Schalldämpfer steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.
Schalldämpfer sind keine verbotenen Gegenstände und auch nicht generell erlaubnisfrei. Sie gelten als der jeweiligen Schusswaffe gleichgestellt und unterliegen damit deren Erwerbs- und Aufbewahrungsvorschriften.
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