ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1379-2026

Was gilt waffenrechtlich für einen Schalldämpfer?

Kurze Antwort

Ein Schalldämpfer steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.

  • A)Er ist ein verbotener Gegenstand.
  • B)Er ist immer erlaubnisfreies Zubehör.
  • C)Er steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.
  • D)Für die Aufbewahrung gelten keine besonderen Vorgaben.
Erklärung

Schalldämpfer sind keine verbotenen Gegenstände und auch nicht generell erlaubnisfrei. Sie gelten als der jeweiligen Schusswaffe gleichgestellt und unterliegen damit deren Erwerbs- und Aufbewahrungsvorschriften.

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