Kurze Antwort
Richtig ist: Das Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.
Richtig ist das Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild. Kirrungen dienen als Bejagungshilfe mit geringen Mengen pflanzlichen, artgerechten Kirrmaterials (z. B. Apfeltrester; Landesrecht beachten). Die Verabreichung von Arznei- oder Aufbaumitteln gilt als Fütterung/Behandlung und ist ohne behördliche Genehmigung unzulässig.
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