ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1799-2026

Was ist bei der Zwingerhaltung von Jagdhunden besonders zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sich nicht daran verletzen kann. und Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden.

  • A)Der Zwinger muss aus wärmedämmendem Material hergestellt sein.
  • B)Jeder Zwinger muss eine Bodenfläche von sechs Quadratmeter haben.
  • C)Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sich nicht daran verletzen kann.
  • D)Hunde dürfen in einem Zwinger angebunden gehalten werden, sofern die Laufvorrichtung mindestens sechs Meter lang ist.
  • E)Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden.
Erklärung

Richtig sind 3 und 5: Die Einfriedung muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so gestaltet sein, dass der Hund sie weder überwinden kann noch sich daran verletzt (§ 6 TierSchHuV). Zudem ist die Anbindehaltung im Zwinger unzulässig; Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden (§ 7 TierSchHuV). Optionen 1, 2 und 4 treffen so nicht zu.

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