Kurze Antwort
Richtig sind: Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sich nicht daran verletzen kann. und Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden.
Richtig sind 3 und 5: Die Einfriedung muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so gestaltet sein, dass der Hund sie weder überwinden kann noch sich daran verletzt (§ 6 TierSchHuV). Zudem ist die Anbindehaltung im Zwinger unzulässig; Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden (§ 7 TierSchHuV). Optionen 1, 2 und 4 treffen so nicht zu.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.