ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1314-2026

Was ist beim sportlichen Schießen auf Schießstätten zu beachten?

Kurze Antwort

Beim sportlichen Schießen ist stets Aufsicht erforderlich (außer bei allein schießender, zur Aufsicht befähigter Person), und es dürfen ausschließlich für den Stand zugelassene Waffen sowie dazu zugelassene Munition verwendet werden.

  • A)Es darf nur unter Aufsicht geschossen werden (ausgenommen die zur Aufsichtsführung befähigte Person schießt alleine).
  • B)Es darf nur mit für den Stand zugelassenen Waffen und zugelassener Munition geschossen werden.
  • C)Sportliches Schießen liegt nur dann vor, wenn mit einer speziellen Sportwaffe geschossen wird.
Erklärung

Die Standaufsicht gewährleistet Sicherheit und ordnungsgemäßen Ablauf. Zugelassene Waffen und Munition stellen sicher, dass ballistische Grenzen des Standes eingehalten werden; der Waffen-Typ allein definiert kein sportliches Schießen.

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