Kurze Antwort
Richtig ist: Gegen menschliche Zugriffe abgesicherter Fangplatz.
Ein Fangbunker ist ein gesicherter Einbau (z. B. Kiste/Mauerwerk) für Abzugeisen, der durch abschließbaren Deckel, passende Einlauföffnungen und Verblendung verhindert, dass Menschen, Hunde oder Nichtzielarten gefährdet werden. So wird die Verkehrssicherungspflicht erfüllt; daher ist Option 2 korrekt.
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