Kurze Antwort
Ein Jagdschaden ist ein Schaden, der im Rahmen der Jagdausübung an Grund und Boden eines Eigentümers oder Nutzungsberechtigten verursacht wird.
Nach § 33 BJagdG haftet der Jagdausübungsberechtigte für Schäden aus missbräuchlicher Jagdausübung, auch wenn sie durch Jagdgäste oder Jagdaufseher verursacht wurden. Jagdschaden ist damit klar von Wildschaden zu unterscheiden.
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