ThüringenRechtTHÜ-RE-323-2026

Was ist ein Wildschaden?

Kurze Antwort

Ein Wildschaden ist ein durch freilebendes Wild verursachter, wirtschaftlich relevanter Schaden an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen, etwa durch Verbiss, Schälen, Trittschäden, Lagerschäden oder Umbrechen des Bodens.

  • A)Jedes Verbissereignis von Wild an Kulturpflanzen.
  • B)Ein Synonym für Jagdschaden.
  • C)Unter anderem ein wirtschaftlich bewertetes Verbiss- und Schälgeschehen durch Wild.
  • D)Unter anderem der Verbiss von Pflanzen in einem eingefriedeteten Gartengrundstück.
  • E)Ein Schaden infolge der Jagdausübung.
Erklärung

Wildschaden betrifft Schäden an Nutzpflanzen und Forstkulturen durch Wild, die bewertet und ersetzt werden können. Jagdschaden hingegen entsteht durch die Jagdausübung und ist nicht mit Wildschaden gleichzusetzen. Regulativ sind Details im BJagdG geregelt.

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