Kurze Antwort
Richtig ist: Eine Vereinbarung von Jagdausübungsberechtigten über die Verfolgung von krank geschossenem oder schwerkrankem Wild, das in einen fremden Jagdbezirk wechselt.
Richtig ist Option 1. Eine Wildfolgevereinbarung regelt schriftlich zwischen benachbarten Jagdausübungsberechtigten, dass krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild über die Reviergrenze hinweg nachgesucht werden darf. Sie beugt Jagdwilderei vor und definiert meist auch Zuständigkeiten wie Aneignungsrecht und Anrechnung auf den Abschussplan.
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