Kurze Antwort
Richtig ist: Teile von gesundem Wild aus dem betreffenden Jagdbezirk.
Zulässig ist nur Luder von gesundem Wild, z. B. Aufbruch, und keine herkömmlichen Schlachtabfälle. Tote Haustiere/Haushühner, Schlachtabfälle oder Hundefutter sind verboten; teils greifen zudem Landesjagdgesetze Details wie Herkunft und Ausbringungsart auf.
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