ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1671-2026

Was ist für das Anlocken von Füchsen am Luderplatz zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Teile von gesundem Wild aus dem betreffenden Jagdbezirk.

  • A)Tote Haushühner.
  • B)Schlachtabfälle von Rindern.
  • C)Hundefutter.
  • D)Teile von gesundem Wild aus dem betreffenden Jagdbezirk.
Erklärung

Zulässig ist nur Luder von gesundem Wild, z. B. Aufbruch, und keine herkömmlichen Schlachtabfälle. Tote Haustiere/Haushühner, Schlachtabfälle oder Hundefutter sind verboten; teils greifen zudem Landesjagdgesetze Details wie Herkunft und Ausbringungsart auf.

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