Kurze Antwort
Richtig ist: Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Richtig ist Antwort 3: Jagdausübung umfasst nach § 1 Abs. 4 BJagdG das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild (Merkhilfe: AufNachErlFang). Nicht dazu zählen reine Revierbewirtschaftung oder nur Teilhandlungen wie ausschließlich Erlegen oder Nachstellen.
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