ThüringenRechtTHÜ-RE-270-2026

Was ist im Zusammenhang mit dem Naturschutz die sogenannte "Rote Liste"?

Kurze Antwort

Die Rote Liste ist ein Fachgutachten, das die in einem Gebiet ausgestorbenen, bedrohten und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zusammenstellt.

  • A)Synonym für die nicht amtliche Streckenliste der Jäger (Schussbuch).
  • B)Handlungen und Tätigkeiten, die naturschutzrechtlich verboten sind.
  • C)Verzeichnis über Umweltsünder.
  • D)Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Naturschutzvorschriften.
  • E)Übersicht über gefährdete Pflanzen und Tiere eines Gebietes.
Erklärung

Rote Listen gibt es international, national und auf Länderebene; sie haben keine Gesetzeskraft, dienen aber Behörden und Politik als Entscheidungsgrundlage im Arten- und Naturschutz.

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