Kurze Antwort
Die Rote Liste ist ein Fachgutachten, das die in einem Gebiet ausgestorbenen, bedrohten und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zusammenstellt.
Rote Listen gibt es international, national und auf Länderebene; sie haben keine Gesetzeskraft, dienen aber Behörden und Politik als Entscheidungsgrundlage im Arten- und Naturschutz.
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