ThüringenRechtTHÜ-RE-2005-2026

Was ist in Thüringen bei der Abschussplanung zu berücksichtigen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Abschussplan ist beim wiederkäuenden Schalenwild nur zahlenmäßig getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen zu erstellen. und Für die Wildart Rehwild gilt der bestätigte Abschussplan als Mindestabschuss.

  • A)Die Abschussplanung muss für alle dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten eines Jagdbezirks aufgestellt werden.
  • B)Der Abschussplan ist beim wiederkäuenden Schalenwild nur zahlenmäßig getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen zu erstellen.
  • C)Das Nichteinhalten des Abschussplans hat strafrechtliche Konsequenzen.
  • D)Für die Wildart Rehwild gilt der bestätigte Abschussplan als Mindestabschuss.
Erklärung

Richtig sind 2 und 4. In Thüringen wird der Abschussplan für wiederkäuendes Schalenwild (z. B. Rot-, Dam-, Muffel-, Reh) zahlenmäßig nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen aufgestellt (§ 32 Abs. 1). Besonderheit: Beim Rehwild gilt der bestätigte Abschussplan als Mindestabschuss – der Revierinhaber ist also verpflichtet, diesen mindestens zu erfüllen. Optionen 1 und 3 sind falsch: Es wird nicht für alle Wildarten ein Plan gefordert, und Nichteinhaltung ist verwaltungsrechtlich sanktionsbewehrt, nicht strafrechtlich.

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