Kurze Antwort
Richtig ist: Es muss sichergestellt werden, dass bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist.
Richtig ist Option 1. Nach § 7 VSG 4.4 (UVV Jagd) muss der Unternehmer sicherstellen, dass bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist. Prüfzeichen wie FPA, GS oder eine TÜV-Betriebserlaubnis sind für Hochsitze nicht gefordert.
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