Kurze Antwort
Richtig ist: Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Richtig ist: unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Nur die Waffenbehörde ist rechtlich vorgeschrieben zu informieren; sie leitet ggf. die Polizei ein. Polizei/Versicherung oder eigene Suchaktionen ersetzen die gesetzliche Anzeigepflicht nicht.
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