ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1365-2026

Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.

  • A)Nur die Polizei ist unverzüglich zu informieren.
  • B)Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
  • C)Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
  • D)Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe bzw. der Waffenbesitzkarte sind einzuleiten.
  • E)Die Bevölkerung ist über den Verlust umgehend über öffentliche Mitteilungsblätter der Städte bzw. Gemeinden zu informieren.
Erklärung

Richtig ist: unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Nur die Waffenbehörde ist rechtlich vorgeschrieben zu informieren; sie leitet ggf. die Polizei ein. Polizei/Versicherung oder eigene Suchaktionen ersetzen die gesetzliche Anzeigepflicht nicht.

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