Kurze Antwort
Richtig ist: eine Straftat.
Richtig ist „eine Straftat“, weil im Juli Elterntierschutz gilt: Führende Alttiere dürfen bis zum Selbständigwerden der Kälber nicht erlegt werden (§ 22 Abs. 4 BJagdG i. V. m. Landesrecht). Das vorangestellte Erlegen des Alttiers wäre ein Schonzeitvergehen und verstößt gegen Weidgerechtigkeit; Abschussplanerfüllung rechtfertigt das nicht. Regulations may vary depending on the federal state.
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