ThüringenRechtTHÜ-RE-081-2026

Was ist richtig? Das Inverkehrbringen von Wildbret des Schwarzwildes ohne nachgewiesene Trichinenuntersuchung ist ...

Kurze Antwort

Richtig sind: eine Straftat. und ein Verstoß gegen die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung.

  • A)eine Straftat.
  • B)eine Ordnungswidrigkeit.
  • C)ein Verstoß gegen jagdrechtliche Bestimmungen.
  • D)ein Verstoß gegen das Fleischhygienegesetz.
  • E)ein Verstoß gegen die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung.
Erklärung

Richtig ist: 1 und 5. Wer Schwarzwildbret ohne negativen Trichinenbefund in Verkehr bringt, begeht nach § 23 Abs. 2 Tier-LMHV eine Straftat; zugleich liegt damit ein Verstoß gegen die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vor. Hintergrund: Trichinenuntersuchung ist beim Schwarzwild vor Abgabe oder Verarbeitung zwingend vorgeschrieben.

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