Kurze Antwort
Richtig sind: eine Straftat. und ein Verstoß gegen die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung.
Richtig ist: 1 und 5. Wer Schwarzwildbret ohne negativen Trichinenbefund in Verkehr bringt, begeht nach § 23 Abs. 2 Tier-LMHV eine Straftat; zugleich liegt damit ein Verstoß gegen die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vor. Hintergrund: Trichinenuntersuchung ist beim Schwarzwild vor Abgabe oder Verarbeitung zwingend vorgeschrieben.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.