ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1342-2026

Was ist richtig? Der gültige Jagdschein ersetzt nach dem Waffengesetz ...

Kurze Antwort

Richtig sind: beim Erwerb einer jagdlich zulässigen Langwaffe die Voreintragung in der Waffenbesitzkarte. und die Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.

  • A)beim Erwerb einer jagdlich zulässigen Langwaffe die Voreintragung in der Waffenbesitzkarte.
  • B)die Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.
  • C)die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
  • D)die Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
  • E)immer eine Schießerlaubnis.
Erklärung

Richtig sind 1 und 2: - Zu 1: Als Jagdscheininhaber darfst du Langwaffen ohne Voreintrag erwerben; den Eintrag in die WBK musst du binnen 14 Tagen nach dem Kauf bei der Behörde veranlassen. - Zu 2: Der gültige Jagdschein berechtigt dich zum Erwerb von Langwaffenmunition in beliebiger Menge und unabhängig vom Besitz einer entsprechenden Langwaffe. Falsch sind 3–5: Öffentliche Veranstaltungen erfordern einen Waffenschein, Kurzwaffenmunition gibt es nur mit Munitionserwerbsvermerk in der WBK, und eine Schießerlaubnis ersetzt der Jagdschein nicht „immer“.

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