Kurze Antwort
Richtig sind: beim Erwerb einer jagdlich zulässigen Langwaffe die Voreintragung in der Waffenbesitzkarte. und die Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.
Richtig sind 1 und 2: - Zu 1: Als Jagdscheininhaber darfst du Langwaffen ohne Voreintrag erwerben; den Eintrag in die WBK musst du binnen 14 Tagen nach dem Kauf bei der Behörde veranlassen. - Zu 2: Der gültige Jagdschein berechtigt dich zum Erwerb von Langwaffenmunition in beliebiger Menge und unabhängig vom Besitz einer entsprechenden Langwaffe. Falsch sind 3–5: Öffentliche Veranstaltungen erfordern einen Waffenschein, Kurzwaffenmunition gibt es nur mit Munitionserwerbsvermerk in der WBK, und eine Schießerlaubnis ersetzt der Jagdschein nicht „immer“.
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