ThüringenRechtTHÜ-RE-1952-2026

Was ist richtig? Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk ...

Kurze Antwort

Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht.

  • A)kraft Gesetzes als eigenes Recht.
  • B)mittels Verleihung durch die oberste Jagdbehörde.
  • C)mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde.
  • D)durch Vereinbarung mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • E)überhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur der Jagdaufseher.
Erklärung

Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht. Der Jagdausübungsberechtigte (z. B. Revierpächter oder Eigenjagdbesitzer) ist von Gesetzes wegen im eigenen Revier jagdschutzberechtigt – es braucht keine Verleihung oder Bestätigung. Jagdaufseher können zusätzlich bestätigt werden, ersetzen aber nicht die gesetzliche Jagdschutzberechtigung des Jagdausübungsberechtigten.

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