Kurze Antwort
Richtig sind: anzeigepflichtige Tierseuchen. und Wildkrankheiten, die bei den betroffenen Tieren in der Regel zum Tod führen.
Richtig sind 1 und 4: - Tollwut und (klassische/afrikanische) Schweinepest sind anzeigepflichtige Tierseuchen: Bereits der Verdacht ist unverzüglich dem Veterinäramt/Amtstierarzt zu melden (§ 24 BJagdG, Tiergesundheitsrecht). - Beide verlaufen beim betroffenen Wild i. d. R. tödlich. Warum die anderen falsch sind: - 2: Eine medikamentöse Behandlung von frei lebendem Schalenwild findet nicht statt. - 3: Es sind Viruskrankheiten, keine Endoparasitosen; Fuchs ist Hauptträger der Tollwut, Schweinepest betrifft Haus- und Schwarzwild. - 5: Befallenes/verdächtiges Wildbret ist genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen, nicht zur Fleischuntersuchung für Verzehrfreigabe.
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