ThüringenRechtTHÜ-RE-882-2026

Was ist richtig? Tollwut und Schweinepest sind ...

Kurze Antwort

Richtig sind: anzeigepflichtige Tierseuchen. und Wildkrankheiten, die bei den betroffenen Tieren in der Regel zum Tod führen.

  • A)anzeigepflichtige Tierseuchen.
  • B)Wildkrankheiten, die beim Schalenwild in der freien Wildbahn medikamentös behandelt werden.
  • C)endoparasitäre Krankheiten bei Füchsen und Hausschweinen.
  • D)Wildkrankheiten, die bei den betroffenen Tieren in der Regel zum Tod führen.
  • E)Erkrankungen, die vor der Freigabe zum Verzehr eine amtliche Fleischuntersuchung erfordern.
Erklärung

Richtig sind 1 und 4: - Tollwut und (klassische/afrikanische) Schweinepest sind anzeigepflichtige Tierseuchen: Bereits der Verdacht ist unverzüglich dem Veterinäramt/Amtstierarzt zu melden (§ 24 BJagdG, Tiergesundheitsrecht). - Beide verlaufen beim betroffenen Wild i. d. R. tödlich. Warum die anderen falsch sind: - 2: Eine medikamentöse Behandlung von frei lebendem Schalenwild findet nicht statt. - 3: Es sind Viruskrankheiten, keine Endoparasitosen; Fuchs ist Hauptträger der Tollwut, Schweinepest betrifft Haus- und Schwarzwild. - 5: Befallenes/verdächtiges Wildbret ist genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen, nicht zur Fleischuntersuchung für Verzehrfreigabe.

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