ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-849-2026

Was ist richtig? Zentrale Aufbrechstellen sollen ...

Kurze Antwort

Richtig sind: Vorrichtungen zum Aufhängen des Wildes haben. und mit Behältnissen zum Sammeln der Aufbrüche ausgestattet sein.

  • A)Vorrichtungen zum Aufhängen des Wildes haben.
  • B)in der Nähe eines Weihers oder Baches gelegen sein, damit Wasser zum Auswaschen der Wildkörper zur Verfügung steht.
  • C)in der Nähe von Hecken oder Felsspalten gelegen sein, in denen man die Aufbrüche entsorgen kann.
  • D)mit Behältnissen zum Sammeln der Aufbrüche ausgestattet sein.
  • E)in der Nähe von Schwarzwildkirrungen liegen, um die Aufbrüche gleich als Kirrung weiterzuverwenden.
  • F)nach Wildarten getrennt aufgebaut werden.
Erklärung

Richtig sind 1 und 4, weil sie Hygiene und Handhabung sichern: Hängendes Aufbrechen (Vorrichtungen zum Aufhängen) vermindert Kontamination und erleichtert das saubere Ausweiden. Behältnisse für den Aufbruch sind nötig, um Organe und Reste sauber zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wasser aus Weiher/Bach (2) ist unhygienisch, Entsorgen in Hecken/Felsen (3) sowie Nutzung an Kirrungen (5) ist unzulässig/waidwidrig, und eine Trennung der Aufbrechstelle nach Wildarten (6) ist nicht erforderlich.

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