Kurze Antwort
In Naturschutzgebieten sind die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnung zu beachten.
Die Jagd ist dort nicht per se verboten, aber oft eingeschränkt. Welche jagdlichen Handlungen zulässig sind (z. B. Kirrung, Pirsch, Fallen), regelt die konkrete Schutzgebietsverordnung verbindlich.
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