ThüringenRechtTHÜ-RE-902-2026

Was müssen Sie grundsätzlich bei der Jagdausübung in Naturschutzgebieten beachten?

Kurze Antwort

In Naturschutzgebieten sind die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnung zu beachten.

  • A)Die einschlägigen Vorschriften in der Naturschutzgebietsverordnung.
  • B)Nichts.
  • C)Die Pirsch in Naturschutzgebieten ist verboten.
  • D)Wege dürfen nicht verlassen werden.
  • E)Die Fallenjagd ist generell verboten.
Erklärung

Die Jagd ist dort nicht per se verboten, aber oft eingeschränkt. Welche jagdlichen Handlungen zulässig sind (z. B. Kirrung, Pirsch, Fallen), regelt die konkrete Schutzgebietsverordnung verbindlich.

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