ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-474-2026

Was müssen Sie mit der Waffe tun, wenn bei einer Gesellschaftsjagd ein Treiben abgeblasen wird?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sofort Waffe entladen.

  • A)Sofort Waffe sichern.
  • B)Das bleibt Ihnen überlassen.
  • C)Sofort Waffe entladen.
  • D)Sofort Waffe sichern und entspannen.
  • E)Waffe ordnungsgemäß verstauen und Heimreise antreten.
Erklärung

Richtig ist: Sofort Waffe entladen. Bei Gesellschaftsjagden gilt nach Ende des Treibens (Abblasen): Waffe unverzüglich entladen und geöffnet führen; außerhalb des Treibens sind Waffen ungeladen mit geöffnetem Verschluss bzw. gebrochene Kipplaufwaffen zu tragen (UVV Jagd VSG 4.4). Sichern/entspannen allein reicht nicht.

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